Behandlungskosten

Thüringer Stiftung Hand in Hand
Erweiterte Kostenübernahme nun auch für Spendersamenbehandlung bei heterosexuellen und homosexuellen Paaren sowie alleinstehenden Frauen
Seit dem 01.01.2022 übernimmt das Land Thüringen einen Anteil an der Kinderwunschbehandlung auch wenn die Behandlung mittels Spendersamen durchgeführt wird.
Zusätzlich wurde die Altersgrenze bei den Frauen auf 42 Jahre angehoben.
Die finanzielle Unterstützung richtet sich nach den tatsächlichen Behandlungskosten und beträgt zwischen 800 und 1800 EUR.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stiftung Hand in Hand.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Antragsstellung.

Gesetzesentwurf
Kostenübernahme für den Fertilitätserhalt bei Tumorpatienten
In der ersten Jahreshälfte 2019 soll im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetz neben vielen anderen Positionen auch die Kryokonservierung und die zur Erfüllung des Kinderwunschs erforderliche technische Maßnahme (IVF oder ICSI) gesetzlich geregelt werden. Es bleibt abzuwarten, ob der Entwurf so beschlossen wird.